Philosophie


Eine erfolgreiche und professionelle Interessenvertretung, Begleitung und Entscheidungsfindung im Bereich des Familien- und Erbrechts braucht nach unserer Überzeugung neben fachspezifischen Kenntnissen auch interdiziplinäre Zusammenarbeit mit Fachbereichen der sozialen Arbeit, Psychologie, Kriminologie und Medizin.

Denn ungeteiltes Wissen führt dazu, dass Gefahren übersehen und deswegen erforderliche Maßnahmen nicht eingeleitet oder zuständige Stelle nicht kontaktiert werden.

Interdiziplinäre Sensibilisierung bringt den Wissensfluss unter den angrenzenden Fachbereichen zum Fließen
und hilft so, Vorbehalte und ein Gefühl des Unverstandenseins zu überwinden – „miteinanderreden über…“ braucht die Bereitschaft des sich Zuhörens und Verstehenwollens.

Unser Veranstaltungsangebot richtet sich an Kolleg*innen, Richter*innen, Verfahrensbeistände, Mitarbeiter*innen des ASD und der freien Träger.