
Philosophie
Juristische Fortbildungen und interdisziplinäre Veranstaltungen mit Bezug zum Familien- und Erbrechtrecht.
Eine erfolgreiche und professionelle Interessenvertretung, Begleitung und Entscheidungsfindung im Bereich des Familien- und Erbrechts braucht nach unserer Überzeugung neben fachspezifischen Kenntnissen auch interdiziplinäre Zusammenarbeit mit Fachbereichen der sozialen Arbeit, Psychologie, Kriminologie und Medizin.
Denn ungeteiltes Wissen führt dazu, dass Gefahren übersehen und deswegen erforderliche Maßnahmen nicht eingeleitet oder zuständige Stelle nicht kontaktiert werden.
Interdiziplinäre Sensibilisierung bringt den Wissensfluss unter den angrenzenden Fachbereichen zum Fließen und hilft so Vorbehalte und ein Gefühl des Unverstandensein zu überwinden.
Deswegen braucht interdiziplinäre Zusammenarbeit Fachkenntnis aus den jeweils angrenzenden Fachbereichen.
Denn „miteinanderreden über…“ braucht die Bereitschaft des sich Zuhörens und Verstehenwollens.
Und damit das gelingen kann, braucht es eine gemeinsame Sprache und damit eine Idee von den jeweils anderen Wissenschaften. Unser Angebot zum Thema Recht und soziale Arbeit richtet sich an Kolleg*innen, Richter*innen, Verfahrensbeistände, Mitarbeiter*innen des ASD und der freien Träger.